Unser Makler-Alleinauftrag "Gold-Paket"
- Wir als Makler verpflichten uns zur Aufklärung der Durchsetzbarkeit Ihrer Angebotsvorstellungen. Hierfür starten wir entsprechende Recherchen und stellen Ihnen eine zusammenfassende Analyse zur Verfügung.
- Wir unterstützen Sie mit unseren Erfahrungen bei der optimalen Präsentation Ihres Objektes, sowohl für die Werbemaßnahmen, als auch für die anstehenden Besichtigungen.
- Wir erstellen ein Exposé zur intensiven Bewerbung des Auftragsobjektes.
- Wir organisieren als Makler die Besichtigungen des Verkaufsobjektes und bewerben auch bei den Besichtigungen mit Fachwissen und Erfahrung die Vorzüge Ihres Objektes.
- Wir unterstützen Sie als Auftraggeber aktiv bei den Verhandlungsgesprächen mit potentiellen Interessenten, organisieren (sofern zielführend) einen Bieter-Contest.
- Wenn der Kaufinteressent gefunden ist und Sie als Auftraggeber Einigkeit zum Geschäftsabschluss mit ihm gefunden haben, unterstützen wir die Vorbereitung der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Gern begleiten wir Sie auch zum Beurkundungstermin.
Unser eingeschränkter Makler-Alleinauftrag "Silber-Paket"
- Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Laufzeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen.
- Der Eigentümer darf seine Immobilie selbst an private Interessenten verkaufen.
- Sofern der Eigentümer einen privaten Käufer selbst findet, erhält das Maklerbüro eine Aufwandpauschale.
- Wir erstellen ein Exposé zur intensiven Bewerbung des Auftragsobjektes.
Unser Mitanbieterauftrag oder Allgemeiner Maklerauftrag "Bronze-Paket"
- Das Maklerbüro ist nicht zu Verkaufsmaßnahmen gemäß Gold-Paket und Silber-Paket verpflichtet.
Warum ist der Makler-Alleinauftrag so wichtig?
Mit dem Makler-Alleinauftrag verpflichten Sie den Makler zu intensiven Bemühungen während der Vertragslaufzeit, mit dem Ziel den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt zum Beispiel, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, sein Netzwerk und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seiner Kunden.
Risiken ohne Makler-Alleinauftrag:
Anders gestaltet sich die Situation beim sogenannten "Allgemeinen Maklerauftrag". Dieser verpflichtet den Makler nicht zu besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode beworben" wird. Mitunter wird dieselbe Immobilie in derselben Zeitung bzw. in dem selben Immobilienportal mehrfach inseriert – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lässt weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu.
Darauf sollten Sie bei der immer komplizierteren Materie niemals leichtfertig verzichten.