Energieausweis und die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV)

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Bis zu 15.000,- Euro Bußgeld: Als Vermieter und Verkäufer begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie Interessenten den Energieausweis nicht unaufgefordert vorlegen!
Seit Mai 2014 ist der Energieausweis Pflicht.

Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie, dürfen auch wir als Makler Ihre Immobilie nur noch mit Angaben zum Energieausweis in Zeitungen und Anzeigen bewerben.
Dies gilt auch für Immobilien die „von Privat“ angeboten werden.
Darüber hinaus muss den Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Damit wurden mit der neuen EnEV 2014 die Regeln für die Immobilienvermittlung drastisch verschärft.

Sofern Sie noch keinen Energieausweis haben sollten, besorgen Sie sich diesen bitte kurzfristig.

Wir als Makler werden dann für Sie sicherstellen, dass die Verpflichtungen gegenüber den Interessenten eingehalten werden und auch in den Werbeanzeigen die notwendigen Daten aus dem Energieausweis zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Nutzen und die Vorteile des Energieausweises.

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen.
Genau aus diesem Grund soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen. Er soll es dem Käufer oder Mieter erleichtern, den Energieverbrauch einer Immobilie zu erkennen. Außerdem soll durch das einheitliche System der Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien für den Interessenten erleichtert werden.

Vergleichen können Sie dieses Konzept z.B. mit der Energieeffizienzklasse Ihres Kühlschranks. Hier wird der Energieverbrauch auf einer Skala zwischen A+++ und D oder von grün bis rot veranschaulicht und schafft somit Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Produkten.
Vergleichbar damit informiert der Energieausweis für Immobilien den Verbraucher objektiv über die energetische Qualität einer Immobilie, ermöglicht es Immobilien bundesweit zu vergleichen und zeigt Einsparpotentiale auf.


Die Gesetzeslage: Wann Sie einen Energieausweis vorlegen müssen.

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 ein Muss. Seit Juli 2009 müssen bei einer Vermietung oder einem Verkauf auch für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude ein Energieausweis ausgestellt werden. Seit Mai 2014 wurden diese Regelungen dann weiter verschärft:

  • Angaben zum Energieausweis in Immobilien-Inseraten:
    Immobilien dürfen sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Immobilienanzeigen nur noch mit Angaben zum Energieausweis beworben werden.

  • Unaufgefordertes Vorzeigen:
    Bislang wurden Sie als Anbieter den Ansprüchen der EnEV gerecht, wenn Sie den Interessenten den Energieausweis auf deren Verlangen vorgelegt haben. Nun sind Sie jedoch dazu verpflichtet einem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung eine Kopie des Energieausweises vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags auch zu übergeben.

 

Arten des Energieausweises:

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:

  1. Verbrauchsausweis: günstig, aber wenig aussagekräftig
    Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Ausgewertet werden dafür der Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasseraufbereitung in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter der Gebäudenutzfläche.
    Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzliche die Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigt. Die Grundlage der Datenerhebung bilden hierfür meist die Abrechnungen der letzten drei Jahre.
    Da der Verbrauch jedoch von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein kann und abhängig von der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen ist, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.

  2. Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie
    Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie ermittelt. Dafür nimmt ein Fachmann das Gebäude genau unter die Lupe und beantwortet Fragen rund um die Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik, z.B.:
    Wie sind die Außenwand und das Dach gedämmt?
    Wie energieeffizient ist die Heizungsanlage?
    Sind Energiesparfenster mit Isolierverglasung eingebaut?
    Diese Daten sind unabhängig vom individuellen Energieverbrauch und ermöglichen damit einen objektiven Vergleich mit anderen Miet- und Kaufobjekten. Zudem lassen sich bei dieser Methode energetische Schwachstellen des Gebäudes aufdecken. Dadurch erhalten Sie vom Fachmann unverbindliche Modernisierungsempfehlungen für Ihre Immobilie.

 

Welche Art ist der Richtige für Ihre Immobilie?

Bei Neubau und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.
Für alle übrigen Gebäude können Sie selbst entscheiden welche Art von Energieausweis Sie erstellen.
Beide Arten von Energieausweisen sind ab der Erstellung für 10 Jahre gültig.

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