Das Grundstück kann bebaut werden, wie in der Nachbarschaft mit Doppelhäusern oder Einfamilienhäusern bzw. einer Mischung beider Möglichkeiten mit einer GRZ 0,2.
Den Rückbau des Bestandgebäudes (EFH) übernimmt der Käufer.
Die heutigen Eigentümer wünschen Diskretion, so dass wir hier keine weiterführenden Details hinterlegen können.
Kommen Sie gern auf uns zu und wir stellen Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung.